Wir klagen für Klimaschutz & Zukunft

Seit Jahren verfehlt die Bundesregierung ihre Klimaschutz-Ziele! Wir klagen deshalb vor dem Bundesverfassungsgericht – für mehr Klimaschutz, für unsere Zukunft.

Zukunftskläger:in werden!

Wen würden Sie verklagen, damit es endlich besseren Klimaschutz gibt? Wir hätten einen Vorschlag: Warum verklagen Sie nicht gleich Bundestag und Bundesregierung für wirksame Gesetze zum Schutz unserer Lebensgrundlagen und unserer Zukunft? Schließen Sie sich der gemeinsamen Verfassungsbeschwerde von Greenpeace, Germanwatch und vielen Kläger:innen an – ohne Kosten oder persönliche Risiken. Sie können sich entweder gleich hier oder auf der Webseite von Germanwatch für die Klage eintragen.

Alle können mitmachen, damit die Politik endlich handelt!

Bereits vor drei Jahren haben Greenpeace und Germanwatch mit jungen Kläger:innen und Familien in einem wegweisenden Urteil erreicht, dass das Bundesverfassungsgericht dem Recht auf Klimaschutz Verfassungsrang einräumt. Mit der ersten Klimaklage, an der sich alle beteiligen können, fordern wir jetzt ehrgeizige Klimaziele, ein verfassungskonformes Klimaschutzgesetz und schnelle, effektive Maßnahmen, damit mehr Tempo in den Klimaschutz kommt. Schließen Sie sich uns an: 

Mitklägerin Doro U. in ihrem Gewächshaus

“Ich klage mit, weil wir beim Thema Klimagerechtigkeit schneller vorankommen müssen und das nicht auf Kosten von weniger wohlhabenden Menschen im ländlichen Raum.”

Dorothea U., Zukunftsklägerin

So läuft das Mitklagen

anleitung1

Formular ausfüllen & absenden

anleitung2

Unterlagen zum Mitklagen per Post erhalten

anleitung3

Vollmacht unterschreiben & kostenlos zurücksenden

anleitung4

Bestätigung & Updates zur Klage per E-Mail erhalten


In den Aktions-Unterlagen finden Sie

  • eine Vollmacht
  • Antworten auf die häufigsten Fragen
  • einen Sticker und eine Postkarte, um weitere Menschen zu informieren
  • einen Rücksendeumschlag
Die Portogebühren zahlt Greenpeace!

Für Rückfragen erreichen Sie unseren Support in Hamburg unter 040-30618-0 oder mail@greenpeace.de

Wir werden alle Kläger:innen über E-Mail auf dem Laufenden halten. Wenn Sie sich mit anderen zum Thema austauschen und vernetzen möchten, besuchen Sie gerne unsere Mitmach-Plattform Greenwire.

Fragen & Antworten

Was ist die Zukunftsklage und was soll sie erreichen?

Juristisch korrekt handelt es sich bei unserer Klage um eine gemeinsame Verfassungsbeschwerde. Da die Verfassungsbeschwerde aber die Weichen für eine klimafreundliche Zukunft stellen soll, haben wir sie “Zukunftsklage” getauft.

Alle Menschen, vor allem der jüngeren Generation, sind in ihren Freiheitsrechten verletzt, wenn das Tempo beim Klimaschutz zu langsam ist und wir unser CO2-Budget überziehen. Wir wollen, dass das Bundesverfassungsgericht die problematischen Änderungen am Klimschutzgesetz zurückweist und stattdessen Maßnahmen anordnet, mit denen wir unter anderem die CO2-Emissionen im Verkehr senken können. Damit es zum Beispiel für Menschen in ländlichen Regionen eine bessere ÖPNV-Anbindung als Alternative zum eigenen Auto gibt.

Wir meinen außerdem, dass das Bundesverfassungsgericht anerkennen muss, dass es nicht nur um Freiheitsrechte, sondern auch um den Schutz unserer Gesundheit vor den Auswirkungen des Klimawandels geht – genau wie im Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Fall der KlimaSeniorinnen festgestellt. Die Eingriffe, etwa durch Hitzewellen oder Hochwasser, sind so massiv, dass der Gesetzgeber handeln muss.

Menschen können sich auf dieser Webseite von Greenpeace oder auf der Webseite von Germanwatch zur gemeinsamen Verfassungsbeschwerde eintragen. Mitmachen können Sie nur einmal.

Die juristischen Details zur Zukunftsklage finden sich in dieser Zusammenfassung der Klageschrift. Weitere Hintergrundinformationen zur Klage finden sich hier.

Wie funktioniert eine Verfassungsbeschwerde?

Wenn neu verabschiedete oder geänderte Gesetze Grundrechte verletzen, können Menschen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde einreichen. Zudem kann eine Klage eingereicht werden, wenn Bundesregierung und Bundestag in bestimmten Bereichen keine oder nicht ausreichend effektive Gesetze erlassen und es so zu Verletzungen von Grundrechten kommt.

Ist die Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingegangen, gibt es eine Art Vorauswahl. Das Gericht kann die Beschwerde ablehnen und gar nicht zur Entscheidung annehmen. Wird sie angenommen, stellt das Verfassungsgericht die Beschwerde der Bundesregierung und dem Bundestag zu, die dann Stellung beziehen können. Es kann auch weitere Akteure anfragen, wie zum Beispiel Sozialverbände oder Gewerkschaften. Anschließend kommt es meist zu einer mündlichen Verhandlung, in der Argumente ausgetauscht und Sachverständige gehört werden.

Am Ende fällen die Verfassungsrichter:innen ihr Urteil: Entweder weisen sie die Verfassungsbeschwerde ab oder sie erklären Gesetze für verfassungswidrig und verpflichten Bundesregierung und Bundestag, innerhalb einer bestimmten Frist neue verfassungskonforme Gesetze zu erlassen.

Warum legen wir eine Verfassungsbeschwerde ein?

Wir erheben eine Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Bundesregierung und Bundestag, also den ­Gesetzgeber. Die Grundlage dafür liefert die mangelhafte Klimaschutzpolitik der Regierungskoalition: Besonders wegen fehlender Maßnahmen im Verkehrssektor wird Deutschland seine verfassungsrechtlich gebotenen und auch gesetzlich vorgeschriebenen Klimaschutzziele langfristig verfehlen. Verkehrsminister Wissing weigerte sich bisher, entsprechende Gesetzesvorlagen einzubringen und auch aus der Mitte des Bundestags wurde dieses Versäumnis nicht korrigiert. Wir klagen gegen dieses gesetzgeberische Unterlassen. Das neue Klimaschutzgesetz ist zudem verfassungswidrig. Es verstößt gegen die vom Bundesverfassungsgericht bereits anerkannten Freiheitsrechte junger Menschen.

Zudem stützen wir uns auf das jüngste Klimaurteil des Europäischen Menschengerichtshofes (EGMR) vom April 2024: Im Verfahren der KlimaSeniorinnen gegen die Schweiz stellten die Richter:innen fest, dass die Schweiz das in Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) enthaltene Recht des Einzelnen auf wirksamen Schutz durch die staatlichen Behörden vor „schwerwiegenden nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels auf sein Leben, seine Gesundheit, sein Wohlergehen und seine Lebensqualität“ verletzt. Der Staat muss „seinen Teil dazu beizutragen, wirksamen Schutz zu gewährleisten“. Dabei wäre es Pflicht der Staaten, zum einen verbindliche Vorschriften und Maßnahmen zu erlassen, die in der Lage sind, die bestehenden und potenziell unumkehrbaren künftigen Auswirkungen des Klimawandels abzumildern, und diese zum anderen in der Praxis wirksam anzuwenden und umzusetzen.

Geht unser Plan auf, könnte das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung und den Bundestag dazu verpflichten, ausreichende Maßnahmen zu ergreifen und das alte Klimaschutzgesetz wieder aufleben zu lassen.

Eine Sammelklage vor dem Bundesverfassungsgericht - geht sowas denn überhaupt?

Mit der Zukunftsklage bieten Greenpeace und Germanwatch Menschen die Möglichkeit, eine gemeinsame Verfassungsbeschwerde für mehr Klimaschutz einzureichen. Formell gibt es eine Sammelklage beim Bundesverfassungsgericht nicht. Mit dem Klimabeschluss von 2021 hat das Bundesverfassungsgericht aber anerkannt, dass es um die Freiheit eines jeden Einzelnen geht – deswegen meinen wir als Verbände und die Beschwerdeführer:innen von 2021, dass wir auch jedem einzelnen ermöglichen sollten, an der Verfassungsbeschwerde teilzunehmen und seine Rechte einzuklagen.

Eine gemeinsame Verfassungsbeschwerde vieler hat es in dieser Form erst einmal in der deutschen Rechtsgeschichte gegeben. 2016 hatte das Bündnis “Mehr Demokratie” zusammen mit Foodwatch, Campact und rund 200.000 Menschen eine erste Verfassungsbeschwerde gegen das vorläufige Inkrafttreten von CETA, einem umstrittenen europäisch-kanadischen Freihandelsabkommen, eingelegt. Sie war teilweise erfolgreich.

Was ist mit den bisherigen Klagen für mehr Klimaschutz?

Je länger Regierungen oder Unternehmen wirksamen Klimaschutz hinauszögern, desto wichtiger werden Klimaklagen. Das bisher bedeutendste Klima-Urteil sprach 2021 das Bundesverfassungsgericht. Es fußt unter anderem auf einer Verfassungsbeschwerde, die Greenpeace und Germanwatch auf den Weg gebracht haben. Vertreten durch die renommierte Umweltrechtlerin Dr. Roda Verheyen und mit Luisa Neubauer als eine der Beschwerdeführer:innen, hat sie dazu geführt, dass Klimaschutz Verfassungsrang erhalten hat. Auch die Klage der KlimaSeniorinnen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte trägt die Handschrift von Greenpeace. Greenpeace Schweiz hat die Klage entwickelt, finanziert und die KlimaSeniorinnen zusammengebracht. Unsere Zukunftsklage ist durch diese juristischen Erfolge erst möglich geworden. Klimaklagen gibt es nicht nur gegen den Staat, sondern auch gegen Großkonzerne, deren CO2-Fußabdruck den vieler Staaten übersteigt. Greenpeace Niederlande hat deshalb zusammen mit anderen Umweltverbänden erfolgreich gegen Shell geklagt. Das Gericht hat den Öl-Multi in erster Instanz dazu verurteilt, seine Emissionen bis 2030 um 45 Prozent zu senken. In Deutschland klagt Greenpeace gegen Volkswagen, deren Geschäftsstrategie nicht 1,5°C kompatibel ist.

Was habe ich damit zu tun? Warum sollte ich mit klagen?

Die Versäumnisse beim Klimaschutz und die fehlenden Fortschritte bei der Verkehrswende betreffen uns alle: Sollten wir diese nicht mehr korrigieren, heizt sich der Planet immer weiter auf - mit fatalen Folgen für unsere Gesundheit, unseren Wohlstand, unsere Zukunft. Zudem geht es auch um globale Klimagerechtigkeit: Die hohen CO2-Emissionen von Industrieländern wie Deutschland verursachen Wetterextreme wie Hitzewellen und Überschwemmungen in Ländern des globalen Südens, deren Einwohner:innen einen viel geringeren CO2-Fußabdruck haben als wir. Unzureichende Klimaschutzmaßnahmen heute führen zu deutlich drastischeren Klimaschutzmaßnahmen in den 2030er Jahren, um die Klimaziele noch zu erreichen. Potenziell sind alle Menschen in Deutschland von solchen Maßnahmen zur CO2-Reduktion betroffen, wie zum Beispiel Fahrverboten für Verbrenner-Pkw.

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Klimaschutz bereits – basierend auf Artikel 20a GG - Verfassungsrang eingeräumt und gesagt, dass nur rechtzeitiges Handeln die im Grundgesetz geschützten Freiheitsrechte aller schützt. Nehmen Sie Ihr Recht selbst in die Hand und erheben Sie mit uns Verfassungsbeschwerde auf rechtzeitiges und ausreichendes Handeln!

Habe ich persönliche Kosten oder Risiken, wenn ich mit klage?

Mit der Teilnahme an der Klage sind keine finanziellen Kosten oder persönliche Risiken verbunden: Die Kosten tragen Greenpeace und Germanwatch. Neben Namen, Geburtsdatum und Adresse müssen Sie keine weiteren Angaben machen. Dennoch hat die Teilnahme jedes Einzelnen dasselbe Gewicht wie von anderen, zum Teil prominenten Beschwerdeführer:innen wie Luisa Neubauer und Peter Wohlleben. Die gemeinsame Verfassungsbeschwerde wird formell deswegen erst Anfang September am Karlsruher Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Alle Updates zur Zukunftsklage gibt es im Greenpeace-Newsletter