Wir klagen für Klimaschutz & Zukunft

Seit Jahren verfehlt die Bundesregierung ihre Klimaschutz-Ziele! Wir klagen deshalb vor dem Bundesverfassungsgericht – für mehr Klimaschutz, für unsere Zukunft.

Mehr als 54.000 beteiligen sich an Zukunftsklage

Klagen gegen nachlässigen Klimaschutz haben bereits weltweit Erfolge erzielt. In den letzten Jahren haben uns daher viele Menschen gefragt, wie sie sich an Klima-Klagen beteiligen können. Nach dem gewonnenen Klima-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts 2021 haben wir Ende Juni 2024 eine neue Zukunftsklage gestartet. Diese Verfassungsbeschwerde für besseren Klimaschutz stand allen in Deutschland lebenden Menschen bis zum 31. August offen. Im September und Oktober 2024 haben wir die Verfassungsbeschwerden mit Schriftsätzen zur Novelle des Klimaschutzgesetzes und zur unzureichenden Verkehrspolitik der Bundesregierung eingereicht.

In nur rund acht Wochen haben sich 54.584 Menschen entschieden, für ihr Recht auf Klimaschutz vors Bundesverfassungsgericht zu gehen!

Wir sind überwältigt davon, wie viele Menschen diesen juristischen Weg mit uns gehen – generationenübergreifend, von der Stadt bis aufs Land, aus großen Teilen der Gesellschaft. Gemeinsam klagen wir für gerechten Klimaschutz. Denn fehlender Klimaschutz ist eine Bedrohung für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt!

Dorothea U., Zukunftsklägerin

“Ich klage mit, weil wir beim Thema Klimagerechtigkeit schneller vorankommen müssen und das nicht auf Kosten von weniger wohlhabenden Menschen im ländlichen Raum.”

Dorothea U., Zukunftsklägerin

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Wir werden alle Kläger:innen über E-Mail auf dem Laufenden halten.

Fragen & Antworten

Was ist die Zukunftsklage und was soll sie erreichen?

Juristisch korrekt handelt es sich bei unserer Klage um eine gemeinsame Verfassungsbeschwerde. Da die Verfassungsbeschwerde aber die Weichen für eine klimafreundliche Zukunft stellen soll, haben wir sie “Zukunftsklage” getauft.

Alle Menschen, vor allem der jüngeren Generation, sind in ihren Freiheitsrechten verletzt, wenn das Tempo beim Klimaschutz zu langsam ist und wir unser CO2-Budget überziehen. Wir wollen, dass das Bundesverfassungsgericht die problematischen Änderungen am Klimschutzgesetz zurückweist und stattdessen Maßnahmen anordnet, mit denen wir unter anderem die CO2-Emissionen im Verkehr senken können. Damit es zum Beispiel für Menschen in ländlichen Regionen eine bessere ÖPNV-Anbindung als Alternative zum eigenen Auto gibt.

Wir meinen außerdem, dass das Bundesverfassungsgericht anerkennen muss, dass es nicht nur um Freiheitsrechte, sondern auch um den Schutz unserer Gesundheit vor den Auswirkungen des Klimawandels geht – genau wie im Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Fall der KlimaSeniorinnen festgestellt. Die Eingriffe, etwa durch Hitzewellen oder Hochwasser, sind so massiv, dass der Gesetzgeber handeln muss.

Die juristischen Details zur Zukunftsklage finden sich in dieser Zusammenfassung der Klageschrift.

Die Klageschrift und weitere Zusammenfassungen finden Sie hier.

Für die Zukunftsklage ändert sich durch die Auflösung der Ampel im November 2024 zunächst nichts. Die Klage richtet sich in Schriftsatz 1 und 2 gegen das ungenügende Klimaschutzgesetz (Ambition & Novelle). Das Gesetz ändert sich durch eine neue Zusammensetzung der Regierung erstmal nicht. In Schriftsatz 3 wird beklagt, dass die Regierung relevante Maßnahmen im Verkehrssektor nicht umsetzt und so gegen Intertemporalen Freiheitsrechte und Gleichbehandlung verstößt. Dabei ist für die Klage allerdings irrelevant, welche Personen und Parteien gerade die Bundesregierung bilden. An der Argumentation und den Verstößen ändert sich erst etwas, falls eine neue Regierung sehr schnell ein neus Klimaschutz-Gesetz und ausreichende Maßnahmen im Verkehrssektor auf den Weg bringen würde.

Wie funktioniert eine Verfassungsbeschwerde?

Wenn neu verabschiedete oder geänderte Gesetze Grundrechte verletzen, können Menschen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde einreichen. Zudem kann eine Klage eingereicht werden, wenn Bundesregierung und Bundestag in bestimmten Bereichen keine oder nicht ausreichend effektive Gesetze erlassen und es so zu Verletzungen von Grundrechten kommt.

Ist die Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingegangen, gibt es eine Art Vorauswahl. Das Gericht kann die Beschwerde ablehnen und gar nicht zur Entscheidung annehmen. Wird sie angenommen, stellt das Verfassungsgericht die Beschwerde der Bundesregierung und dem Bundestag zu, die dann Stellung beziehen können. Es kann auch weitere Akteure anfragen, wie zum Beispiel Sozialverbände oder Gewerkschaften. Anschließend kommt es meist zu einer mündlichen Verhandlung, in der Argumente ausgetauscht und Sachverständige gehört werden.

Am Ende fällen die Verfassungsrichter:innen ihr Urteil: Entweder weisen sie die Verfassungsbeschwerde ab oder sie erklären Gesetze für verfassungswidrig und verpflichten Bundesregierung und Bundestag, innerhalb einer bestimmten Frist neue verfassungskonforme Gesetze zu erlassen.

Warum legen wir eine Verfassungsbeschwerde ein?

Wir erheben eine Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Bundesregierung und Bundestag, also den ­Gesetzgeber. Die Grundlage dafür liefert die mangelhafte Klimaschutzpolitik der Regierungskoalition: Besonders wegen fehlender Maßnahmen im Verkehrssektor wird Deutschland seine verfassungsrechtlich gebotenen und auch gesetzlich vorgeschriebenen Klimaschutzziele langfristig verfehlen. Verkehrsminister Wissing weigerte sich bisher, entsprechende Gesetzesvorlagen einzubringen und auch aus der Mitte des Bundestags wurde dieses Versäumnis nicht korrigiert. Wir klagen gegen dieses gesetzgeberische Unterlassen. Das neue Klimaschutzgesetz ist zudem verfassungswidrig. Es verstößt gegen die vom Bundesverfassungsgericht bereits anerkannten Freiheitsrechte junger Menschen.

Zudem stützen wir uns auf das jüngste Klimaurteil des Europäischen Menschengerichtshofes (EGMR) vom April 2024: Im Verfahren der KlimaSeniorinnen gegen die Schweiz stellten die Richter:innen fest, dass die Schweiz das in Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) enthaltene Recht des Einzelnen auf wirksamen Schutz durch die staatlichen Behörden vor „schwerwiegenden nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels auf sein Leben, seine Gesundheit, sein Wohlergehen und seine Lebensqualität“ verletzt. Der Staat muss „seinen Teil dazu beizutragen, wirksamen Schutz zu gewährleisten“. Dabei wäre es Pflicht der Staaten, zum einen verbindliche Vorschriften und Maßnahmen zu erlassen, die in der Lage sind, die bestehenden und potenziell unumkehrbaren künftigen Auswirkungen des Klimawandels abzumildern, und diese zum anderen in der Praxis wirksam anzuwenden und umzusetzen.

Geht unser Plan auf, könnte das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung und den Bundestag dazu verpflichten, ausreichende Maßnahmen zu ergreifen und das alte Klimaschutzgesetz wieder aufleben zu lassen.

Was ist, wenn sich mein Name, meine Adresse oder etwas anderes ändert oder ich nicht mehr mitklagen will?
Wer nicht mehr bei der Klage mitmachen will, schickt bitte einen formlosen Brief per Post an Greenpeace. Für eine Adress- und Namensänderungen bitte eine Mail an mail@greenpeace.de schicken - von der Emailadresse mit der die Anmeldung verschickt wurde - oder per Post einen formlosen Brief an Greenpeace schicken. 
Wer klagt mit und wie viele?
54.548 Menschen haben sich der Klima-Verfassungsbeschwerde bis zur Einreichung angeschlossen. Es ist nicht mehr möglich, sich zu beteiligen - und auch nicht nötig. Die Entscheidung des Gerichts geht über die individuellen Beschwerdeführer:innen hinaus.
Wann ist der Verhandlungstermin?
Wann es zu einem Verhandlungstermin kommt, wissen wir nicht. Die Entscheidung liegt beim Bundesverfassungsgericht.
Eine Sammelklage vor dem Bundesverfassungsgericht - geht sowas denn überhaupt?

Mit der Zukunftsklage bieten Greenpeace und Germanwatch Menschen die Möglichkeit, eine gemeinsame Verfassungsbeschwerde für mehr Klimaschutz einzureichen. Formell gibt es eine Sammelklage beim Bundesverfassungsgericht nicht. Mit dem Klimabeschluss von 2021 hat das Bundesverfassungsgericht aber anerkannt, dass es um die Freiheit eines jeden Einzelnen geht – deswegen meinen wir als Verbände und die Beschwerdeführer:innen von 2021, dass wir auch jedem einzelnen ermöglichen sollten, an der Verfassungsbeschwerde teilzunehmen und seine Rechte einzuklagen.

Eine gemeinsame Verfassungsbeschwerde vieler hat es in dieser Form erst einmal in der deutschen Rechtsgeschichte gegeben. 2016 hatte das Bündnis “Mehr Demokratie” zusammen mit Foodwatch, Campact und rund 200.000 Menschen eine erste Verfassungsbeschwerde gegen das vorläufige Inkrafttreten von CETA, einem umstrittenen europäisch-kanadischen Freihandelsabkommen, eingelegt. Sie war teilweise erfolgreich.

Könnte die Zukunftsklage mit vielen Mitklagenden zu einer Überforderung des Bundesverfassungsgerichtes führen?

Die unzureichende Klimapolitik von Bundestag und Bundesregierung verletzt die Grundrechte aller in Deutschland lebenden Menschen - daher haben wir uns dazu entschlossen, allen Menschen eine Beteiligung an der  Verfassungsbeschwerde von Greenpeace und Germanwatch zu ermöglichen.

Schon im Vorfeld der neuen Verfassungsbeschwerde haben wir uns darüber Gedanken gemacht, wie wir gewährleisten können, dass diese Beteiligung das Bundesverfassungsgericht nicht überfordert. Dazu sind wir bereits mit der Verwaltung des Gerichts in Kontakt gewesen. Durch die Umstellung auf digitale Verfahren entsteht kein massiver Mehraufwand für das Gericht: Das Bundesverfassungsgericht stellte zum 1. August 2024 auf digitalen Datenverkehr um. Daher werden die Klageschrift und die Liste der Beschwerdeführer:innen digital über das elektronische Anwaltspostfach und nicht in Aktenordnern bei Gericht eingereicht. Unser Vorgehen ist nicht zu vergleichen mit tausenden von Briefen, die einzeln bei Gericht eingehen – solche Aufrufe hat es in der Vergangenheit gegeben. Insofern entsteht für das Gericht auf administrativer Ebene ein überschaubarer Mehraufwand. Individuelle Beschwerdegründe der Beschwerdeführer:innen muss das Gericht nicht prüfen - alle Kläger:innen, die über eine Vollmacht für die Anwält:innen zur Klage hinzukommen, beziehen sich auf die vom BVerfG bereits als rechtmäßig bestätigte “Intertemporale Freiheitssicherung”.

Was ist mit den bisherigen Klagen für mehr Klimaschutz?

Je länger Regierungen oder Unternehmen wirksamen Klimaschutz hinauszögern, desto wichtiger werden Klimaklagen. Das bisher bedeutendste Klima-Urteil sprach 2021 das Bundesverfassungsgericht. Es fußt unter anderem auf einer Verfassungsbeschwerde, die Greenpeace und Germanwatch auf den Weg gebracht haben. Vertreten durch die renommierte Umweltrechtlerin Dr. Roda Verheyen und mit Luisa Neubauer als eine der Beschwerdeführer:innen, hat sie dazu geführt, dass Klimaschutz Verfassungsrang erhalten hat. Auch die Klage der KlimaSeniorinnen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte trägt die Handschrift von Greenpeace. Greenpeace Schweiz hat die Klage entwickelt, finanziert und die KlimaSeniorinnen zusammengebracht. Unsere Zukunftsklage ist durch diese juristischen Erfolge erst möglich geworden. Klimaklagen gibt es nicht nur gegen den Staat, sondern auch gegen Großkonzerne, deren CO2-Fußabdruck den vieler Staaten übersteigt. Greenpeace Niederlande hat deshalb zusammen mit anderen Umweltverbänden erfolgreich gegen Shell geklagt. Das Gericht hat den Öl-Multi in erster Instanz dazu verurteilt, seine Emissionen bis 2030 um 45 Prozent zu senken. In Deutschland klagt Greenpeace gegen Volkswagen, deren Geschäftsstrategie nicht 1,5°C kompatibel ist.

Was sind intertemporale Freiheitsrechte?

Mit dem Klimabeschluss 2021 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass das Grundgesetz „intertemporale Freiheitsrechte“ schützt. Freiheitsrechte sind schon immer geschützt, wie zum Beispiel die Berufsfreiheit oder auch die allgemeine Handlungsfreiheit. Neu ist, dass ein intertemporaler Schutz besteht. Das bedeutet, dass eine Verletzung von Grundrechten vom Gericht schon heute festgestellt werden kann, obwohl Freiheitsrechte erst in der Zukunft betroffen sind.

Das Bundesverfassungsgericht geht von drei Grundannahmen aus:

  1. Deutschland darf nur noch eine begrenzte Menge an Treibhausgas emittieren, um bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen und das Pariser Klimaabkommen einzuhalten (Restbudget).
  2. Jede Emission von Treibhausgasen verkleinert unumkehrlich das verbleibende deutsche Restbudget.
  3. Viele grundrechtlich geschützte Freiheiten sind direkt oder indirekt mit der Emission von Treibhausgasen verbunden.
Auf der Basis dieser Grundannahmen stellt das Gericht fest: Wenn mit dem Klimaschutzgesetz zu hohe Emissionen zugelassen werden und damit das Restbudget verkleinert wird, muss der Staat in der Zukunft umso radikaler Emissionen senken. Die Senkung dieser Emissionen wird dazu führen, dass Freiheiten schwerwiegend eingeschränkt werden und darin liegt schon heute eine Verletzung intertemporaler Freiheitsrechte.
Es besteht deshalb eine staatliche Pflicht, rechtzeitig erforderliche Transformationen einzuleiten und Freiheitschancen verhältnismäßig über die Generationen zu verteilen.
Kann ich an einer möglichen mündlichen Verhandlung teilnehmen?
Alle Zukunftskläger:innen werden in der mündlichen Verhandlung durch die Rechtsanwält:innen Roda Verheyen und Johannes Franke vertreten. Um einen effizienten Ablauf der Verhandlung sicherzustellen, ist es nicht vorgesehen, dass die einzelnen Beschwerdeführer:innen an der Verhandlung teilnehmen. Aber auch wenn Sie selbst nicht im Gerichtssaal sitzen werden, stellen wir sicher, dass Sie über die Entwicklungen in dem Verfahren informiert bleiben. Die Verkündung des Urteils können Sie virtuell miterleben, denn diese kann gefilmt und berichtet werden. Dazu erhaltet ihr rechtzeitig Infos von uns. Bei Fragen können Sie sich gerne an Greenpeace und Germanwatch wenden.

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